AGB

AGB / Reservierungsbedingungen

 

Bei der Vorbestellung von Stellplätzen und Mobilheimen gelten folgende Bedingungen:

 

  1. Mindestaufenthalt und Anreise

In den Ferienzeiten (Sommer- und Pfingstferien) ist eine Reservierung nur ab einem Mindestaufenthalt von 5 Nächten möglich. Außerhalb dieser Zeiten beträgt der Mindestaufenthalt 2 Nächte.

Der reservierte Stellplatz bzw. das Mobilheim steht am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung.

 

  1. Freihaltung der Reservierung

Wir halten Ihre Reservierung bis 18:00 Uhr am vereinbarten Anreisetag aufrecht. Erfolgt bis zu diesem Zeitpunkt weder eine Anreise noch eine entsprechende Benachrichtigung, behalten wir uns vor, die Reservierung ersatzlos zu stornieren.

 

  1. Anzahlung

Zur Bestätigung der Reservierung ist eine Anzahlung in Höhe von 100 € zu leisten. Die Zahlung erfolgt auf das angegebene Konto. Erst nach Eingang der Anzahlung sowie schriftlicher Bestätigung durch uns gilt die Reservierung als verbindlich.

 

  1. Stornierungsbedingungen
  2. a) Stellplätze
    Bei Stornierung einer verbindlichen Reservierung für einen Stellplatz fallen folgende Kosten an:
  • bis 28 Tage vor Reiseantritt: kostenfrei (0 %)
  • ab 27 Tage vor Reiseantritt: 100 € (entspricht der Anzahlung)
  1. b) Mobilheime
    Für Mobilheime gelten gesonderte Stornierungsbedingungen:
  • bis 28 Tage vor Reiseantritt: kostenfrei (0 %)
  • 27 bis 14 Tage vor Reiseantritt: 100 €
  • ab 13 Tage vor Reiseantritt bis zum Reiseantritt: 90 % des Gesamtpreises

 

  1. Anreiseverzögerung und vorzeitige Abreise

Verspätete Anreisen oder vorzeitige Abreisen begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Preisnachlass.

 

  1. Verbindlichkeit der Reservierung

Mit erfolgter Anzahlung und schriftlicher Bestätigung ist die Reservierung für beide Parteien verbindlich.

 

  1. Höhere Gewalt

Sollte eine der Vertragsparteien aufgrund von Umständen, die außerhalb ihres Einflussbereiches liegen (höhere Gewalt), ihre Verpflichtungen nicht erfüllen können, wird sie von ihren vertraglichen Pflichten befreit. In diesem Fall ist die andere Partei unverzüglich zu informieren und ein entsprechender Nachweis zu erbringen.

AGB

AGB / Reservierungsbedingungen

 

Bei der Vorbestellung von Stellplätzen und Mobilheimen gelten folgende Bedingungen:

 

  1. Mindestaufenthalt und Anreise

In den Ferienzeiten (Sommer- und Pfingstferien) ist eine Reservierung nur ab einem Mindestaufenthalt von 5 Nächten möglich. Außerhalb dieser Zeiten beträgt der Mindestaufenthalt 2 Nächte.

Der reservierte Stellplatz bzw. das Mobilheim steht am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung.

 

  1. Freihaltung der Reservierung

Wir halten Ihre Reservierung bis 18:00 Uhr am vereinbarten Anreisetag aufrecht. Erfolgt bis zu diesem Zeitpunkt weder eine Anreise noch eine entsprechende Benachrichtigung, behalten wir uns vor, die Reservierung ersatzlos zu stornieren.

 

  1. Anzahlung

Zur Bestätigung der Reservierung ist eine Anzahlung in Höhe von 100 € zu leisten. Die Zahlung erfolgt auf das angegebene Konto. Erst nach Eingang der Anzahlung sowie schriftlicher Bestätigung durch uns gilt die Reservierung als verbindlich.

 

  1. Stornierungsbedingungen
  2. a) Stellplätze
    Bei Stornierung einer verbindlichen Reservierung für einen Stellplatz fallen folgende Kosten an:
  • bis 28 Tage vor Reiseantritt: kostenfrei (0 %)
  • ab 27 Tage vor Reiseantritt: 100 € (entspricht der Anzahlung)
  1. b) Mobilheime
    Für Mobilheime gelten gesonderte Stornierungsbedingungen:
  • bis 28 Tage vor Reiseantritt: kostenfrei (0 %)
  • 27 bis 14 Tage vor Reiseantritt: 100 €
  • ab 13 Tage vor Reiseantritt bis zum Reiseantritt: 90 % des Gesamtpreises

 

  1. Anreiseverzögerung und vorzeitige Abreise

Verspätete Anreisen oder vorzeitige Abreisen begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Preisnachlass.

 

  1. Verbindlichkeit der Reservierung

Mit erfolgter Anzahlung und schriftlicher Bestätigung ist die Reservierung für beide Parteien verbindlich.

 

  1. Höhere Gewalt

Sollte eine der Vertragsparteien aufgrund von Umständen, die außerhalb ihres Einflussbereiches liegen (höhere Gewalt), ihre Verpflichtungen nicht erfüllen können, wird sie von ihren vertraglichen Pflichten befreit. In diesem Fall ist die andere Partei unverzüglich zu informieren und ein entsprechender Nachweis zu erbringen.

Bei uns ist immer was los…

Hier finden Sie die aktuell geplanten Termine zu unseren großen und kleinen Veranstaltungen rund um den Adamsee.